Ministerium bestätigt: Schutz durch Impfung noch lange nicht erwiesen!

Ministerium bestätigt: Schutz durch Impfung noch lange nicht erwiesen!

Laut einem Krone Bericht von gestern Abend wird ersichtlich, dass die Debatte rund um die per 1. November -mit großer Sicherheit verfassungswidrige- aber dann dennoch gültige 3G Regelung am Arbeitsplatz ad absurdum geführt wird.
Das Ministerium hat in einem Brief an die Ärztekammern darauf hingewiesen, dass laut dem nationalen Impfgremium, also jenem Beraterstab um Minister Mückstein, noch lange nicht erwiesen ist, dass entwickelte Antikörper vor Corona schützen, quasi den Virus wirksam bekämpfen können.
Hiermit ist wieder einmal bewiesen, dass alle Impfkampagnen und Nötigungen der Bürger und Bürgerinnen dieses Landes total fehl am Platze waren und ohne jegliche Grundlagen durchgeführt wurden, gerade so, wie die vergangenen Corona Maßnahmen.

Das nationale Impfgremium welches durch hohe Beraterkosten finanziert und dem Ministerium dienlich ist, setzt sich laut dem Gesundheitsministerium aus folgenden Fachbereichen zusammen:
Allgemeinmedizin, Arzneimittelzulassung, Epidemiologie, Immunologie, Infektiologie, Mikrobiologie, öffentliche Gesundheit, Pädiatrie, Pharmakovigilanz, Präventivmedizin, Public Health, Reise-/Tropenmedizin, schulärztlicher Dienst, Vakzinologie, Virologie, sowie Bedienstete der Impfabteilung des BMSGPK und Vertreter der Landessanitätsdirektionen. Alle Mitglieder des Nationalen Impfgremiums verfügen über wissenschaftliche Kenntnisse.

Personen mit wissenschaftlichen “Kenntnissen”, was man davon halten soll, sei dahingestellt. Jedenfalls wurde aufgrund dieses Beraterstabs jener Brief an die Ärztekammern geschickt, welche deren Handlungs -und Entscheidungsfähigkeit weitgehend in Frage stellt.

Es sollen keine Empfehlungen zu einem Antikörpertest mehr abgegeben werden, denn:

Die Tests als Entscheidungshilfe, ob eine Impfung notwendig ist, „sind laut Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums weder sinnvoll noch empfohlen“, heißt es in dem Brief, der der „Krone“ vorliegt. Denn: „Es ist noch kein Schutzkorrelat definiert und somit nicht bekannt, welche Antikörper- bzw. Titerhöhe notwendig ist, damit ein sicherer Schutz gegeben ist.“

Krone.at

Weiters wird den Ärztekammern gleich mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht, wenn basierend auf den Nachweis von Antikörpern von einer Impfung abgeraten wird, und die betroffene Person danach erkrankt.

Quelle:
https://www.krone.at/2537639

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