Patchwork-Familien – wenn Adoption unmenschlich wird

Stellen Sie sich einen Satz vor, der bei Betroffenen das Herz stocken lässt: „Ihr dürft euch lieben – aber heiraten dürft ihr nicht.“
Nicht, weil Gewalt droht. Nicht, weil Abhängigkeit besteht. Nicht, weil Blutsverwandtschaft besteht. Sondern allein wegen einer Unterschrift. Einer einzigen bürokratischen Entscheidung, die das ganze Leben zweier Menschen auf den Kopf stellen kann.
Das österreichische Adoptions- und Eherecht enthält eine Regelung, die kaum jemand kennt – und die trotzdem in der Lage ist, menschliche Beziehungen auf dramatische Weise zu blockieren. Sie entstand aus Fürsorge und Schutzgedanken, aber ihre Wirkung ist erschreckend: Sie kann Liebe unmöglich machen, obwohl niemand zu Schaden kommt.
Wenn Patchwork völlig legal ist – bis es das plötzlich nicht mehr ist
Nehmen wir einen ganz normalen Fall: Ein Mann und eine Frau heiraten. Sie bringt einen Sohn aus einer früheren Beziehung mit, er eine Tochter. Die Kinder wachsen nicht gemeinsam auf, kennen sich kaum, haben keine geschwisterliche Bindung und keine familiäre Nähe. Jahre später sind beide volljährig. Sie begegnen einander neu, lernen sich als eigenständige Menschen kennen und verlieben sich.
In dieser Situation greift das Gesetz einwandfrei der Realität folgend: Stiefgeschwister dürfen heiraten, solange keine Adoption vorliegt. Die Kinder sind nicht miteinander verwandt – weder biologisch noch rechtlich – und das Gesetz erkennt genau das an. Nichts steht ihrer Liebe im Wege, und nichts spricht dagegen, dass sie ihr Leben miteinander verbinden.
Bis zu dem Moment, in dem nur eine einzige Kleinigkeit hinzukommt.
Dann reicht eine Unterschrift – und Liebe wird verboten
Einer der beiden wird irgendwann vom Stiefelternteil adoptiert. Vielleicht aus Sorge, aus Fürsorge, aus rechtlicher Sicherheit oder einfach, weil es damals als richtig erschien. Kein dramatischer Einschnitt, kein großes Ereignis – nur ein bürokratischer Akt, eine Unterschrift auf einem Formular.
Doch diese Unterschrift verändert alles. Auf einmal sind die beiden rechtlich Geschwister. Nicht biologisch, nicht sozial – sondern ausschließlich juristisch. Und damit greift ein absolutes Eheverbot. Keine Abwägung, kein Ermessen, keine Rücksicht auf die Lebensrealität. Die Beziehung, die bisher völlig legal war, wird nun auf Papier unmöglich gemacht.
Adoption kennt kein Verfallsdatum
Das Erschreckende an dieser Regelung ist: Sie endet nicht. Eine Adoption hört nicht auf, nur weil das Kind volljährig wird. Sie endet nicht, wenn keine familiäre Beziehung gelebt wird. Sie endet nicht, wenn die Liebe erwachsen und freiwillig ist. Selbst Jahrzehnte später bleibt das Eheverbot bestehen. Zwei erwachsene Menschen können tun, was sie wollen, ihre Beziehung leben, sich lieben – aber heiraten dürfen sie nicht. Lebenslang. Das Gesetz behandelt sie nicht als eigenständige, mündige Erwachsene, sondern als ein Risiko, das durch bürokratische Schutzhandschuhe ausgeschaltet werden muss.
Schutz vor Missbrauch – oder Missbrauch durch das Recht?
Die ursprüngliche Intention der Regelung ist nachvollziehbar: Sie soll Missbrauch verhindern, Abhängigkeiten ausschließen und rechtliche Umgehungen von Eheverboten verhindern. Doch in diesem Fall führt sie genau das Gegenteil herbei. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Kind und Erwachsenen, zwischen faktischer Familie und rein formaler Verwandtschaft, zwischen Schutzbedürftigen und mündigen, selbstbestimmten Menschen. Es schützt nicht mehr Menschen – sondern nur noch Paragraphen.
Wenn das Recht aufhört, menschlich zu sein
Und so wird aus einem Akt der Fürsorge eine lebenslange Schranke, aus einem Schutzmechanismus eine Machtkontrolle, aus einer einzigen Unterschrift ein unüberwindbares Hindernis für Liebe. Zwei Erwachsene, die sich lieben und niemandem schaden, werden durch eine Formulierung auf Papier getrennt. Nicht aus Gründen der Moral oder des Schutzes, sondern wegen der starren Logik des Gesetzes.
Ein Rechtsstaat darf konsequent sein. Aber seine Glaubwürdigkeit endet dort, wo er Menschen zwingt, für immer nach Regeln zu leben, die mit ihrer Realität nichts mehr zu tun haben. Hier ist nicht nur von Gesetz die Rede, hier ist von menschlicher Würde, von Freiheit, von Liebe – und davon, dass das Recht sie in diesem Fall verletzt, statt sie zu schützen.
Vielleicht ist es Zeit, zu fragen: Wem dient die Strenge? Wem nützt sie? Und ist ein Gesetz, das Menschen von ihrem Lebensglück ausschließt, wirklich gerecht?
Die Vorschrift, die ein Eheverbot zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern bzw. deren Verwandten vorsieht, ist heute im österreichischen Ehegesetz (§ 10 EheG) verankert. Sie ist aktuell gültig und gilt „solange das durch die Adoption begründete Rechtsverhältnis besteht“. Diese Norm wurde zuletzt mit Geltungsdatum 01.08.2025 neu kodifiziert bzw. bestätigt,
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