Die Kirche und das Strafrecht in der EU
Obwohl es oft viele Hinweise, Aussagen oder Erfahrungsberichte von Betroffenen gibt, kommt es in der strafrechtlichen Praxis oft nicht zu einer Anklage oder Verurteilung. Der Hauptgrund: die Beweislast. Was heißt „Beweislast“? In einem Strafverfahren gilt der Grundsatz: „Im Zweifel für den Angeklagten“ (in dubio pro reo).Die Staatsanwaltschaft muss den Tathergang zweifelsfrei beweisen – nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Das bedeutet: […]
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