Strafalter von Minderjährigen und Jugendlichen in den EU-Staaten

In der Europäischen Union variiert das Alter, ab dem Minderjährige und Jugendliche strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können, erheblich. Diese Unterschiede spiegeln sich auch in den Sanktionen wider, die je nach Alter und Reifegrad verhängt werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Regelungen in verschiedenen EU-Staaten, sortiert nach dem Alter der Strafmündigkeit und den typischen Sanktionen.

1. Unter 14 Jahren:

  • Niederlande, Irland: In diesen Ländern beginnt die Strafmündigkeit bereits mit 12 Jahren. Ab diesem Alter können Jugendliche für Straftaten verantwortlich gemacht werden, wobei in beiden Ländern der Fokus auf erzieherischen und rehabilitativen Maßnahmen liegt.
  • Österreich: Kinder unter 14 Jahren sind nicht strafmündig. Statt strafrechtlicher Sanktionen können Erziehungsmaßnahmen angeordnet werden.
  • Schweden, Finnland, Dänemark: In diesen Ländern beginnt die Strafmündigkeit mit 15 Jahren. Jüngere Kinder können nicht strafrechtlich belangt werden; stattdessen werden alternative Maßnahmen ergriffen.

2. 14 bis 15 Jahre:

  • Italien, Kroatien, Spanien: Hier liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Jugendliche in diesem Alter können strafrechtlich verfolgt werden, wobei das Jugendstrafrecht angewendet wird, das oft erzieherische und rehabilitative Maßnahmen vorsieht.
  • Österreich: Ab 14 Jahren sind Jugendliche auch hier strafmündig, es wird das Jugendstrafrecht angewendet.
  • Deutschland: Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unterliegen dem Jugendstrafrecht, das auf Erziehung und Resozialisierung abzielt.
  • Schweden, Finnland, Dänemark: Mit 15 Jahren werden Jugendliche strafmündig, und es können entsprechende Sanktionen verhängt werden.

3. 16 bis 17 Jahre:

  • Belgien, Bulgarien: Hier liegt die Strafmündigkeit bei 18 Jahren. In Belgien können jedoch ab 14 Jahren verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt werden.
  • Luxemburg: In Luxemburg beginnt die Strafmündigkeit grundsätzlich mit 18 Jahren. Bei besonders schwerwiegenden Verbrechen und unter Berücksichtigung der Reife des Täters können jedoch auch Jugendliche ab 16 Jahren strafrechtlich belangt werden.

Sanktionen:

In den meisten EU-Staaten liegt der Fokus bei Jugendlichen auf erzieherischen Maßnahmen statt auf reinen Strafen. Typische Sanktionen umfassen:

  • Erziehungsmaßregeln: Pädagogische Maßnahmen, die darauf abzielen, das Verhalten des Jugendlichen positiv zu beeinflussen.
  • Jugendarrest: Kurzfristige Freiheitsentziehungen, die häufig in speziellen Einrichtungen für Jugendliche vollzogen werden.
  • Bewährungsauflagen: Auflagen, die der Jugendliche erfüllen muss, um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden.
  • Gemeinnützige Arbeit: Unentgeltliche Arbeit zugunsten der Gemeinschaft, die zur Wiedergutmachung und Resozialisierung dient.
  • Therapeutische Maßnahmen: Psychologische Betreuung oder Therapie, insbesondere bei Jugendlichen mit psychischen Problemen oder Suchtverhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Anwendung dieser Sanktionen stets individuell auf den Jugendlichen und die spezifischen Umstände der Tat abgestimmt wird, um eine optimale Resozialisierung zu erreichen.

Aktuelle Diskussionen:

In einigen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, gibt es derzeit politische Diskussionen über eine Herabsetzung der Strafmündigkeit. Einige Politiker fordern, das Alter, ab dem Kinder strafrechtlich verantwortlich gemacht werden können, von 14 auf 12 Jahre zu senken. Diese Debatten werden von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen unterschiedlich bewertet und sind oft von aktuellen Ereignissen beeinflusst.

Fazit:

Die Regelungen zur Strafmündigkeit und den entsprechenden Sanktionen variieren innerhalb der EU erheblich. Während in vielen Ländern die Strafmündigkeit bei 14 oder 15 Jahren liegt und der Fokus auf erzieherischen Maßnahmen liegt, gibt es auch Länder mit deutlich niedrigeren Altersgrenzen. Diese Unterschiede reflektieren die vielfältigen rechtlichen und kulturellen Ansichten innerhalb der Union zum Umgang mit straffälligen Minderjährigen und Jugendlichen.

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