Übersicht Coronamaßnahmen
Update vom 22.10.2021
Corona-ICU-Belegung | Maßnahmen |
Seit 15. September 10 % (200 Betten) | Verschärfung der Kontrollen der geltenden Maßnahmen (Achtung: Inhaber von Betriebsstätten müssen „dafür Sorge tragen“, dass die geltenden gesundheitspolizeilichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 eingehalten werden, ansonsten drohen Verwaltungsstrafen. Nähere Details finden Sie hier) Antigen-Tests nur mehr 24 Stunden gültig FFP2-Maske verpflichtend, wo derzeit MNS (insbesondere Betriebsstätten des täglichen Bedarfs, öffentliche Verkehrsmittel, etc.) Empfehlung FFP2 für alle auch im Handel, für Ungeimpfte verpflichtend 3G bei Veranstaltungen ab 25 Personen (bis jetzt ab 100 Personen) Zutritt in die Nachtgastronomie nur mitImpfnachweis odernegativem PCR-Test (max. 72 h alt) oderGenesungsnachweis (nur bei Genesungsnachweis, ärztlicher Bestätigung oder Absonderungsbescheid) In Museen, kulturellen Ausstellungshäusern, Kunsthallen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven haben KundInnen, die weder geimpft noch genesen sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, Geimpfte bzw. Genesene müssen keine FFP2-Maske tragen (es wird jedoch empfohlen). Für Gelegenheitsmärkte oder abgetrennte Areale von Gelegenheitsmärkten, an denen nicht nur Waren, Speisen oder Getränke verkauft werden, gelten die Regelungen für Zusammenkünfte (d. h. bei mehr als 25 Teilnehmern 3G-Nachweis etc.). Wenn nur Waren, Speisen oder Getränke zum Verkauf angeboten werden, ist kein 3G-Nachweis notwendig, in geschlossenen Räumen muss FFP2-Maske getragen werden. In Theatern, Kinos, Varietees, Kabaretts, Konzertsälen und -arenen ist ein 3G-Nachweis verpflichtend für alle. Als Impfnachweise geltenZweitimpfung, wobei diese max. 360 Tage (statt bisher 270) zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen oderImpfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (dzt. Johnson&Johnson); die Impfung darf max. 270 Tage zurückliegen oderImpfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorliegt; die Impfung darf max. 360 Tage zurückliegen oderNEU: weitere Impfung, wobei diese maximal 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer der oben genannten Impfungen mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen. |
15 % (300 Betten)Inkrafttreten sofort nach Überschreitung | Nachtgastro (und ähnliche Settings), Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen: Geimpft/Genesen (2G)Antigentests mit Selbstabnahme (Wohnzimmertests) nicht mehr für 3G gültig |
20 % (400 Betten)Inkrafttreten sofort nach Überschreitung | Überall, wo die 3G-Regelung gilt, nur mehr Geimpft/Genesen/PCR-Test |
25 % (500 Betten)Inkrafttreten sofort nach Überschreitung | 2G für Gastronomie, Events und Zusammenkünfte ab 25 Personen2,5G am Arbeitsplatz(Details werden noch ausgearbeitet) |
30 % (600 Betten)Inkrafttreten sofort nach Überschreitung | Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte(Details werden noch ausgearbeitet) |
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